Im Auftrag von Gesellschaftern eines Unternehmens (z.B. Holdings, Finanzinvestoren) beraten wir Vertreter der Gesellschafterversammlung oder Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat hinsichtlich Angelegenheiten der Geschäftsführung bzw. des Vorstands. Wir erstellen juristische Gutachten und Legal Opinions zu den kommerziellen Lösungen und erarbeiten Vorschläge zur Umsetzung.