Beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Geschäftsbereichen besteht für das Management ein erhöhtes Haftungsrisiko, sofern sich die Akquisition nachträglich als überteuert oder als Fehlschlag erweist. Entlang der rechtlichen Vorgaben der Business Judgment Rule validieren wir implizit die Unternehmensbewertung (DCF-/Multiple-Verfahren), die beabsichtigte Finanzierungsstruktur sowie juristische Aspekte aus verschiedenen Rechtsgebieten (u.a. Kartellrecht, Außenwirtschaftsrecht), ggf. in enger Abstimmung mit weiteren Experten. Zugleich dokumentieren wir gerichtsfest den Entscheidungsprozess.