Gerät ein Unternehmen in die Krise, beraten wir Geschäftsführer und Vorstände sowie Aufsichtsräte im Hinblick auf ihre Pflichten. Dies umfasst einerseits die rechtliche Würdigung beabsichtigter Sanierungslösungen (u.a. Kredit- oder Anleiherestrukturierung) und andererseits die Prüfung des Vorliegens von Insolvenzgründen sowie der insolvenzspezifischen Pflichten (u.a. Informationspflichten, Zahlungsverbot, Antragspflicht). Wir begleiten Organmitglieder in allen Krisenphasen persönlich und erstellen eine gerichtsfeste Dokumentation.