Kommt es zu schwerwiegenden Streitigkeiten zwischen Organmitgliedern oder Gesellschaftern, werden wir entweder als Schlichter oder als Berater mandatiert. Wir nehmen die Interessen aller Beteiligten in den Blick und erarbeiten juristisch sowie kommerziell tragfähige Lösungsvorschläge. Wenn wir als Berater eingeschaltet werden, agieren wir oft im Hintergrund und sorgen für eine juristisch korrekte und taktisch abgestimmte Kommunikation unserer Mandanten.